Bildung

Die Grafik gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und die verschiedenen Bildungswege im Berufsfeld der Biomedizinischen Analytik. Die Ausbildungen biomedizinische Analytikerin/biomedizinischer Analytiker HF und BSc Biomedizinische Labordiagnostik sind berufsbefähigende Ausbildungen. Beide Ausbildungen führen auf verschiedenen Wegen dazu, in einem medizinischen Labor zu arbeiten.

Die Höhere Fachprüfung Expertin/Experte für biomedizinische Analytik und Labormanagement ist eine anspruchsvolle Weiterbildung und befähigt unter anderem zur Leitung eines Spitallabor Typ B.



Deine Zukunft in der Biomedizinischen Analytik & Labordiagnostik

Auf mikroskopischer Ebene entdecken wir Lösungen, um Menschen und Tieren zu helfen und Unsichtbares sichtbar zu machen. Tauche ein in eine Welt, die für das menschliche Auge unsichtbar ist.
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Warum Du Biomedizinische Analytik oder Biomedizinische Labordiagnostik studieren solltest, erfährst du hier.
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Höhere Berufsbildung

Hochschulstufe

Gemeinsamkeiten und Unterschiede BMA HF / BMLD BSc




Professional Bachelor und Professional Master: Neue Titelzusätze ab 1. Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 können Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» beziehungsweise «Professional Master» führen. Damit sollen die praxisorientierten Abschlüsse auf Tertiärstufe besser sichtbar und insbesondere international verständlicher werden. Für diplomierte Biomedizinische Analytikerinnen und Analytiker HF ist der Titelzusatz «Professional Bachelor» vorgesehen. Absolventinnen und Absolventen der höheren Fachprüfung «Expertin/Experte in biomedizinischer Analytik und Labormanagement» können den Titelzusatz «Professional Master» führen.

FAQ

Ich habe mein HF-Diplom vor dem 1. Oktober 2026 erworben. Darf ich trotzdem «Professional Bachelor» führen?
Ja. Das Abschlussjahr spielt keine Rolle. Wer einen Schweizer Abschluss der höheren Berufsbildung besitzt und zum geschützten Titel berechtigt ist, darf ab 1. Oktober 2026 den entsprechenden Titelzusatz führen.

Muss ich den Titelzusatz für mein älteres HF-Diplom nachträglich erwerben?
Nein. Es braucht weder eine neue Ausbildung noch eine neue Diplomurkunde. Die Berechtigung entsteht mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen. Für die Titelführung ist kein neuer Diplomzusatz erforderlich.

Erhalte ich für mein altes Diplom eine neue Urkunde?
Nein. Das SBFI bzw. die höhere Fachschule stellt für frühere Abschlüsse keine neue Diplomurkunde aus. Das SBFI stellt jedoch ab 1. Oktober 2026 ein allgemeines erläuterndes Dokument zur Verfügung, das dem bestehenden Diplom beigelegt werden kann.

Ist der Professional Bachelor dasselbe wie ein Bachelor FH oder Bachelor einer Universität?
Nein. Der Professional Bachelor ist ein Titelzusatz der höheren Berufsbildung und kein akademischer Bachelorabschluss. Daraus entstehen nicht automatisch dieselben Zulassungsrechte im Hochschulsystem.

Ist der Professional Master dasselbe wie ein akademischer Masterabschluss?
Nein. Auch «Professional Master» bezeichnet einen Titelzusatz der höheren Berufsbildung und keinen Hochschul-Masterabschluss.

Ich habe ein ausländisches Diplom und eine Anerkennung des SRK. Darf ich «dipl. biomedizinische Analytikerin HF, Professional Bachelor» führen?
Grundsätzlich nein, wenn die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses nicht zur Führung des geschützten Schweizer HF-Titels berechtigt. Das SRK hält fest, dass Personen mit einem im Ausland erworbenen und anerkannten Gesundheitsberufsabschluss den geschützten Titel «dipl. HF» nicht verwenden dürfen. Da «Professional Bachelor» nur zusammen mit dem geschützten Titel geführt werden darf, besteht in diesem Fall keine Berechtigung zu dieser Titelführung. Bei individuellen oder altrechtlichen Konstellationen empfiehlt sich eine Abklärung beim SRK bzw. SBFI.

Muss ich den neuen Titelzusatz verwenden?
Nein. Die Verwendung ist freiwillig. Der bisherige geschützte Titel kann weiterhin ohne Titelzusatz geführt werden.

Wie verhält es sich bei Personen mit dem Titel «dipl. biomedizinische Analytikerin HF» oder «dipl. biomedizinischer Analytiker HF» und einer Höheren Fach- und Führungsausbildung SRK (HöFa), die das eidgenössische Diplom nicht erworben haben?
Die HöFa SRK allein berechtigt nicht zur Führung des Titelzusatzes «Professional Master». «Professional Master» ist Absolventinnen und Absolventen einer eidgenössischen höheren Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom vorbehalten. Im Bereich der biomedizinischen Analytik ist dafür das eidgenössische Diplom «Expertin/Experte in biomedizinischer Analytik und Labormanagement» erforderlich. Wer ausschliesslich über die HöFa SRK verfügt und dieses eidgenössische Diplom nicht erworben hat, darf somit nicht «Professional Master» führen: Informationen des SBFI zu eidgenössischen höheren Fachprüfungen.

Wo finde ich mehr Informationen?
Abruf und redaktionelle Prüfung: 2. September 2026.

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