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Neu und ab sofort: Laborregistrierung und Beantragung einer GLN Labor

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Mit der Reorganisation von QUALAB erfolgte die Anpassung der Rechtsform von einer einfachen Gesellschaft zu einem Verein. Gleichzeitig gab es bei Regelungen und Prozessen notwendige Anpassungen an die neue Gesetzgebung (Änderungen des KVG und der KVV in Sachen Qualität und Wirtschaftlichkeit).

Für die Labors bedeutet dies, dass sich diese bei QUALAB registrieren und gleichzeitig eine GLN Labor beantragen müssen. 

Nach Erhalt der GLN Labor muss das Labor diese zwingend dem Qualitätskontrollzentrum mitteilen. Die detaillierten Informationen zum Vorgehen entnehmen Sie der Mitteilung von QUALAB hier.

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