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Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich

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Der Bundesrat hat am 23. September 2022 die Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV) verabschiedet. Das totalrevidierte Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen sowie Verordnungen treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie unter Revision Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (admin.ch).

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